Beschreibung der Leistung
Die ELStAM-Datenbank unterscheidet zwischen dem Hauptarbeitgeber und einem Nebenarbeitgeber.
- Hauptarbeitgeber: Nur der Hauptarbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitslohn des Arbeitnehmers mit der Steuerklasse I bis V zu versteuern und die entsprechenden Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) mit dieser Steuerklasse zu erhalten.
- Nebenarbeitgeber: Erhält der Arbeitnehmer in einem weiteren Arbeitsverhältnis Arbeitslohn, handelt es sich hierbei um ein Nebenarbeitsverhältnis. Der daraus erzielte Arbeitslohn ist immer mit der Steuerklasse VI zu versteuern. Aus diesem Grund werden einem Nebenarbeitgeber die ELStAM mit der Steuerklasse VI übermittelt.
Für einen Arbeitnehmer kann jeweils nur ein Arbeitgeber das erste Arbeitsverhältnis anmelden.
Die Anmeldung eines weiteren Arbeitgebers mit der Kennzeichnung Hauptarbeitgeber bewirkt, dass ein eventuell bereits angemeldeter Hauptarbeitgeber als Nebenarbeitgeber eingestuft wird und so geänderte ELStAM für seinen Arbeitnehmer mit der Steuerklasse VI erhält.