Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Wenn Sie leben nicht mehr von Ihrem Ehegatten oder Ihrer Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner dauerhaft getrennt. Wie Sie die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor beantragen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Nehmen Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, können Sie die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor beantragen.



Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. .



Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie nehmen die eheliche oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft nach einer dauerhaften Trennung wieder auf.

Benötigte Unterlagen

  • Vordruck 'Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten/Lebenspartner/Lebenspartnerinnen

Zu Beachten

  • Bei ELStAM-Angelegenheiten können Sie sich an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
  • Für die Änderung Ihrer Personenstandsdaten im Melderegister (zum Beispiel Heirat oder Geburt) wenden Sie sich an die Meldeämter.
  • Wenn beide Partner den Vordruck unterschrieben haben, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur ein Ehegatte oder Lebenspartner anwesend zu sein.

Fristen

Die familiengerechte Steuerklasse wird ab Beginn des Monats wirksam, in dem Sie die Trennung aufgehoben haben.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der zuständigen Stelle mit den erforderlichen Unterlagen mit, dass Sie nicht mehr dauerhaft getrennt leben.
  • Dazu können Sie den entsprechenden Vordruck des Onlinefinanzamtes "ELSTER" nutzen.
  • Sie füllen den Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Ihre neuen Steuerklassen werden im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

Dauer

Der Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

§ 39e Einkommensteuergesetz (EStG)

www.gesetze-im-internet.de/estg/__39e.html

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Letzte Aktualisierung: 10.07.2026