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Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

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Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
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Beschreibung der Leistung

Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
 
Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.
 
Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.

 

 

Informationen

Voraussetzungen

Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.

Benötigte Unterlagen

Formular 'Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten/Lebenspartner/Lebenspartnerinnen.


Hinweis: Sofern das Antragsformular von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur ein Ehegatte/Lebenspartner anwesend zu sein.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit den Antrag über ELSTER zu erstellen und zu versenden.

Zu Beachten

  • Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
  • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.

Fristen

Die familiengerechte Steuerklasse wird zu Beginn des Monats zugeteilt, in dem die Trennung aufgehoben wurde.

Verfahrensablauf

Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder nutzen Sie den entsprechenden Antrag des Onlinefinanzamtes ELSTER.
 

  • Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
  • Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Dauer

Der Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet werden.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

§ 39e Einkommensteuergesetz (EStG)

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Suchwörter: Beendigung Getrenntleben ELStAM Gemeinsame Lebens- und Haushaltsführung Beendigung der Trennung Wiederaufnahme der Ehe ELStAM, Arbeitnehmer, Änderung nach Wiederaufnahme der Ehe oder Lebenspartnerschaft nach Trennung

Letzte Aktualisierung: 07.09.2024