Beschreibung der Leistung
Nehmen Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, können Sie die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor beantragen.
Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. .
Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.