Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen

Sie benötigen eine Bescheinigung über Ihre Lohnsteuerabzugs-Daten? Wie Sie diese erhalten, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber erhält Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale grundsätzlich elektronisch.


Papierunterlagen wie die frühere Lohnsteuerkarte oder eine Ersatzbescheinigung gibt es nicht mehr.


Eine Ausnahme gibt es nur in anerkannten Härtefallen.



Damit Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihre ELStAM-Daten elektronisch abrufen kann, benötigt sie oder er von Ihnen nur:

  • Ihre steuerliche Identifikationsnummer,
  • Ihr Geburtsdatum und
  • die Angabe, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenbeschäftigungsverhältnis handelt.

Eine (Ersatz-)Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug erhalten Sie nur ausnahmweise. Das ist zum Beispiel dann nötig, wenn Ihre ELStAM-Daten fehlerhaft sind und nicht sofort korrigiert werden können. So wird sichergestellt, dass der Lohnsteuerabzug korrekt erfolgt.

 

Informationen

Voraussetzungen

Einer der folgenden Umstände trifft zu:

  • Ihre Meldedaten sind fehlerhaft.
  • Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin nimmt nicht am ELStAM-Verfahren teil.
  • Ihnen wurde (noch) keine Identifikationsnummer zugeteilt, obwohl Sie unbeschränkt steuerpflichtig und im Inland meldepflichtig sind.
  • Sie gehören einer Personengruppe an, die noch nicht am ELStAM-Verfahren teilnehmen kann, weil sie im Inland nicht meldepflichtig ist.
  • Sie sind obdachlos oder inhaftiert.
  • Sie sind als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschränkt steuerpflichtig und haben einen Freibetrag im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragt.
  • Sie haben keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und werden wie unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, weil sie einen besonderen Bezug zum deutschen Staat haben. Das betrifft Sie zum Beispiel, wenn Sie für einen deutschen öffentlichen Arbeitgeber im Ausland arbeiten, etwa als Beamtin oder Beamter sowie Beschäftigte bei deutschen Behörden oder Institutionen im Ausland.
  • Sie leben im Ausland und arbeiten in Deutschland oder erzielen Einkünfte in Deutschland.

Benötigte Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Korrektur der Lohnsteuerabzugsmerkmale" mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift (gegebenenfalls beider Ehegatten oder Lebenspartner)
  • Nachweis der zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale, zum Beispiel Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Kirchenein- oder -austrittsbescheinigung in Kopie

Wenn das Antragsformular von beiden Ehegatten oder Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei der persönlichen Antragstellung nur einer von Ihnen beiden anwesend zu sein.

Zu Beachten

  • Bei ELStAM-Angelegenheiten können Sie sich als Hamburger Bürgerin oder Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
  • Wenn Sie obdachlos sind, erhalten Sie bei Bedarf eine Steueridentifikationsnummer durch die Informations- und Annahmestelle des Finanzamts Hamburg-Mitte. Diese ist auch zuständig für Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug, wenn Ihre Personenstandsdaten fehlerhaft sind und nicht sofort geändert werden können.
  • Wenn Sie Ihre Personenstandsdaten im Melderegister ändern möchten, wenden Sie sich an das zuständige Meldeamt.

Fristen



keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die (Ersatz-)Bescheinigung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
  • Die fehlerhaften Daten werden zur Klärung an die Meldebehörde weitergeleitet.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Der elektronische Abruf Ihrer ELStAM-Daten für Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber wird vorübergehend gesperrt.
  • Sie erhalten die (Ersatz-)Bescheinigung.
  • Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor
  • Ihre Arbeitgeberseite nutzt dann die Angaben aus der Bescheinigung statt der elektronischen ELStAM-Daten.
  • Ihre ELStAM-Daten werden korrigiert.
  • Die Sperrung des elektronischen Abrufs wird aufgehoben.
  • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber wird darüber informiert und ruft die korrigierten ELStAM-Daten wieder ab.
  • Sie erhalten meist keine gesonderte Mitteilung.
  • Die korrekten ELStAM-Daten sehen Sie dann in Ihrer Lohnabrechnung.

Dauer



Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Gebühren



keine

Rechtsbehelf



Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 39 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html

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Suchwörter: Ersatzbescheinigung (Lohnsteuer)

Letzte Aktualisierung: 20.04.2026