Beschreibung der Leistung
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber erhält Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale grundsätzlich elektronisch.
Papierunterlagen wie die frühere Lohnsteuerkarte oder eine Ersatzbescheinigung gibt es nicht mehr.
Eine Ausnahme gibt es nur in anerkannten Härtefallen.
Damit Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihre ELStAM-Daten elektronisch abrufen kann, benötigt sie oder er von Ihnen nur:
- Ihre steuerliche Identifikationsnummer,
- Ihr Geburtsdatum und
- die Angabe, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenbeschäftigungsverhältnis handelt.
Eine (Ersatz-)Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug erhalten Sie nur ausnahmweise. Das ist zum Beispiel dann nötig, wenn Ihre ELStAM-Daten fehlerhaft sind und nicht sofort korrigiert werden können. So wird sichergestellt, dass der Lohnsteuerabzug korrekt erfolgt.