Beschreibung der Leistung
Bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) handelt es sich um folgende Angaben:
- Steuerklasse (ggf. Faktor bei Steuerklasse IV),
- Kirchensteuermerkmal (ggf. Kirchensteuermerkmal des Ehegatten / Lebenspartners),
- Zahl der Kinderfreibeträge,
- Lohnsteuerfreibetrag und Hinzurechnungsbetrag.
Im elektronischen Verfahren sind diese Informationen in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (ELStAM-Datenbank) gespeichert und können durch den Arbeitgeber abgerufen werden.
- Für den Arbeitgeber sind grundsätzlich nur noch die elektronisch gespeicherten Daten (ELStAM) verbindlich.
- Ändern sich diese Daten (z. B. bei einem Steuerklassenwechsel), wird dies durch eine Änderungsliste angezeigt.
- Diese wird dem Arbeitgeber am Anfang jeden Monats elektronisch zum Abruf bereitgestellt (siehe auch Dienstleistung 'ELStAM - Allgemeine Information: ELStAM-Verfahren').