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Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer*innen sperren oder freischalten

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Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern.
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Beschreibung der Leistung

Nur Ihre aktuelle Arbeitgeberin bzw. Ihr aktueller Arbeitgeber ist zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale berechtigt (und verpflichtet). Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt diese Berechtigung.
 
Lassen Sie den Abruf sperren, ist Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber nicht mehr berechtigt, Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen. Dieses gilt auch, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht.
 
Sie können bei Ihrem zuständigen Finanzamt

  • Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benennen, die/der Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen darf (Positivliste),
  • Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benennen, die/der die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht abrufen darf (Negativliste),
  • die Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale allgemein sperren lassen (Vollsperre).

Ist Ihr Unternehmen oder Betrieb aufgrund der Sperrung nicht befugt, Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen, ist dieses bzw. dieser verpflichtet, Ihren Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI zu besteuern.
 
Die Sperre wirkt frühestens ab dem Tag der Eingabe durch die Sachbearbeitung im Finanzamt; eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich.
 
Die Sperrung gilt so lange, bis Sie die Aufhebung der Sperrung beim Wohnsitzfinanzamt beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie möchten verhindern, dass der Arbeitgeber Kenntnis von den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erhält.

Benötigte Unterlagen

Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuersteuerabzugsmerkmalen" mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift.


Hinweis: Falls auch Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner eine Sperrung der Merkmale vornehmen will, muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. 

Zu Beachten

Bezüglich Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale können Sie können sich an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.

Fristen

Keine.

Die Sperre wirkt frühestens ab dem Tag der Eingabe durch die Sachbearbeitung im Finanzamt. Eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

Möchten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, den Arbeitgeberabruf zu sperren teilen Sie dieses Ihrem zuständigen Finanzamt auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck mit.
 
Wenn Sie den gesperrten Arbeitgeberabruf wieder freischalten lassen wollen, teilen Sie dieses Ihrem zuständigen Finanzamt auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck mit.

Dauer

K.A.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

K.A.

Rechtsgrundlage

§ 39e Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG)

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Letzte Aktualisierung: 15.09.2024