Beschreibung der Leistung
Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einzubehalten hat.
- Der Freibetrag wird als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber bereit gestellt.
- Wird ein Freibetrag erstmalig beantragt, ist regelmäßig ein vollständiger 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung' zu stellen.
- Wenn höchstens derselbe Steuerfreibetrag oder die gleiche Zahl der Kinderfreibeträge wie für das Vorjahr beantragt werden soll und sich die maßgebenden Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben, genügt es im Hauptvordruck neben den Angaben zur Person den Abschnitt 'Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren' (Zeilen 17 bis 19) auszufüllen.
- Der Freibetrag kann für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragt werden.
- Wer einen Freibetrag berücksichtigen lässt, ist grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Ausgenommen sind die Fälle, in denen lediglich die Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eingetragen oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert worden ist.
- Wird ein Lohnsteuer-Freibetrag nicht beantragt, können die entsprechenden Aufwendungen auch noch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.