Finanzamt Hamburg-Oberalster

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung beantragen

Sie haben eine Behinderung? Dann können Sie wählen, ob Sie mit der Behinderung zusammenhängende Aufwendungen einzeln in der Einkommensteuererklärung geltend machen oder einen Pauschbetrag beanspruchen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine anerkannte Behinderung haben, entstehen Ihnen oft zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Medikamente, Hilfsmittel, Fahrten zu Ärzten oder besondere Unterstützung im Alltag. Diese Kosten können steuerlich berücksichtigt werden. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten, zwischen denen Sie wählen können:

Sie können alle Kosten, die direkt mit Ihrer Behinderung zusammenhängen, einzeln in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dafür müssen Sie die Ausgaben nachweisen, zum Beispiel durch Rechnungen oder Quittungen.

Alternativ können Sie einen festen Pauschbetrag geltend machen. Dieser richtet sich nach der Art oder dem Grad der Behinderung und wird automatisch berücksichtigt, ohne dass Sie einzelne Kosten nachweisen müssen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Grad der Behinderung von mindestens 20.

Benötigte Unterlagen

  • ​​​​​​Wenn bei Ihnen eine Behinderung ab 1.1.2026 festgestellt wird oder sich der Grad der Behinderung ändert, werden die Informationen dazu automatisch vom Versorgungsamt an das Finanzamt übermittelt.
  • Dazu müssen Sie bei ihrem Antrag auf Feststellung des Grad der Behinderung oder auf Erhöhung des Grades der Behinderung direkt im Antragsformular ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben und erklären, dass sie mit der elektronischen Übermittlung einverstanden sind.
  • Ansonsten können Sie den Behindertenpauschbetrag nicht in Anspruch nehmen.
  • Sie müssen keinen Nachweis mehr beim Finanzamt einreichen, sondern es reicht, wenn Sie die nötigen Angaben zum Grad der Behinderung und den Merkzeichen in der Steuererklärung machen.
  • Wurde ihre Behinderung vor 2026 durch Bescheid festgestellt, ist die Einreichung eines Nachweises bei der erstmaligen Beantragung des Pauschbetrages notwendig.
  • Danach müssen Sie keine Unterlagen einreichen.

Zu Beachten

Ihre Entscheidung gilt nur für das jeweilige Steuerjahr. Sie können jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie den Pauschbetrag oder die tatsächlichen Kosten ansetzen möchten.

Fristen


  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: 

    • Sie können den Antrag jederzeit im laufenden Jahr stellen. In der Regel wirkt der Pauschbetrag nur ab dem Monat, in dem der Antrag beim Finanzamt eingeht. Ab dem 01. November jeden Jahres können Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen, der für das gesamte Folgejahr gilt.



  • Geltendmachung über die Einkommensteuererklärung:

    • Wenn Sie Ihre Steuer selbst erledigen, müssen Sie die Erklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin unterstützen, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres



Verfahrensablauf

Sie haben 2 Alternativen:

  • Sie füllen einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aus und geben an, dass Sie den Behinderten-Pauschbetrag beanspruchen möchten.
  • Sie schicken den Antrag an Ihr zuständiges Finanzamt.
  • Das Finanzamt prüft den Antrag.
  • Sobald das Finanzamt Ihren Antrag genehmigt, stellt es den Behinderten-Pauschbetrag Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin zum Abruf bereit. berechnet es neu, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat einbehalten muss. Das bedeutet, der Steuerabzug von Ihrem Gehalt verringert sich zukünftig entsprechend.

oder

  • Sie geben den Pauschbetrag in Ihrer Einkommensteuererklärung an.
  • Mit der Eintragung entscheiden Sie sich für den Pauschbetrag und gegen die Einzelabrechnung der tatsächlichen Kosten.
  • Sie reichen die Einkommensteuererklärung wie gewohnt beim Finanzamt ein.
  • Das Finanzamt berücksichtigt den Pauschbetrag automatisch bei der Steuerberechnung. Nur bei Rückfragen müssen Sie weitere Unterlagen nachreichen.

Dauer


  • Der Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag wird schnellstmöglich durch das zuständige Finanzamt bearbeitet. Ihr Arbeitgeber kann die Daten in der Regel zu Beginn des auf den Antrag folgenden Kalendermonats abrufen.

  • Die Bearbeitungsdauer einer Einkommensteuererklärung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Oberalster

Nein

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Briefkasten vorhanden. Finanzamt Oberalster (Postfach 10 22 48, 20015 Hamburg); Finanzamt Ost (Postfach10 10 23, 20007 Hamburg). Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Letzte Aktualisierung: 14.02.2026