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Finanzamt Hamburg-Oberalster

Kirchenaustritt Änderung Lohnsteuer

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Für den Austritt aus einer steuerhebenden Religionsgemeinschaft wenden Sie sich an das Standesamt.
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Beschreibung der Leistung

Durch die formelle Erklärung Ihres Kirchenaustritts lösen Sie Ihre Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft auf. Diese Maßnahme hebt Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer auf.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben den Kirchenaustritt beim Hamburg-Service vor Ort erklärt.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Keine

Fristen

Bei einem Kirchenaustritt wird die Änderung des Kirchensteuerabzugsmerkmals zum 1. des nächsten Monats steuerlich wirksam. Beispiel: Wenn Sie am 15. Februar aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, so wird dies steuerlich ab dem 1. März wirksam.

Verfahrensablauf

  • Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts beim HamburgService vor Ort ab.
  • Der HamburgService vor Ort übermittelt der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts.
  • Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber erhalten über die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim nächsten Datenabruf ebenfalls Kenntnis vom Wegfall des Kirchensteuermerkmals.

Gebühren

Keine

Hinweis: Der beim Standesamt zu erklärende Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig.

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 39e Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Oberalster

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Briefkasten vorhanden. Finanzamt Oberalster (Postfach 10 22 48, 20015 Hamburg); Finanzamt Ost (Postfach10 10 23, 20007 Hamburg). Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Letzte Aktualisierung: 15.10.2024