Beschreibung der Leistung
Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach Ihrer Steuerklasse.
Wenn Sie mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner beziehungsweise Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner (im Folgenden: Partnerin oder Partner) zusammenleben, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- beide Partner Steuerklasse IV
- ein Partner Steuerklasse III, der andre Steuerklasse V
- beide Partner Steuerklasse IV mit Faktor (Faktorverfahren)
Das sogenannte Faktorverfahren berücksichtigt die unterschiedlichen Einkommenshöhen beider Partner und sorgt dafür, dass die Lohnsteuer möglichst genau berechnet wird.
Sie können die Steuerklasse mehrmals im Jahr ändern. Sie können auch in eine ungünstigere Steuerklasse wechseln, zum Beispiel Steuerklasse I anstelle von IV.
Sollten Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauerhaft getrennt leben, müssen Sie das Ihrem Finanzamt mitteilen. Ab dem Jahr nach der Trennung wird Ihre Steuerklasse geändert (zum Beispiel in Steuerklasse I).