Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Während der Ehe oder Lebenspartnerschaft stehen Ihnen 3 mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Wie Sie Ihre Steuerklassen ändern können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach Ihrer Steuerklasse.



Wenn Sie mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner beziehungsweise Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner (im Folgenden: Partnerin oder Partner) zusammenleben, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • beide Partner Steuerklasse IV
  • ein Partner Steuerklasse III, der andre Steuerklasse V
  • beide Partner Steuerklasse IV mit Faktor (Faktorverfahren)

Das sogenannte Faktorverfahren berücksichtigt die unterschiedlichen Einkommenshöhen beider Partner und sorgt dafür, dass die Lohnsteuer möglichst genau berechnet wird.



Sie können die Steuerklasse mehrmals im Jahr ändern. Sie können auch in eine ungünstigere Steuerklasse wechseln, zum Beispiel Steuerklasse I anstelle von IV.



Sollten Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauerhaft getrennt leben, müssen Sie das Ihrem Finanzamt mitteilen. Ab dem Jahr nach der Trennung wird Ihre Steuerklasse geändert (zum Beispiel in Steuerklasse I).

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie leben mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in einer intakten Ehe oder Lebenspartnerschaft. Sie leben nicht dauerhaft voneinander getrennt.
  • Sie können Ihre Steuerklassen beispielsweise ändern, wenn:
    • Sie oder Ihr Partner keinen Arbeitslohn mehr beziehen.
    • Sie oder Ihr Partner nach einer Arbeitslosigkeit wieder arbeiten.

Benötigte Unterlagen

  • Formular „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“ mit Steueridentifikationsnummer und der Unterschrift eines Ehegatten/Lebenspartners
  • Formular „ Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft“ mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten/Lebenspartner

Zu Beachten

Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.


Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.



Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare die Ehe miteinander eingehen und haben dieselben Rechte wie verschiedengeschlechtliche Paare. Bestehende Lebenspartnerschaften können weiterhin bestehen bleiben oder in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Umwandlung ist freiwillig.

Fristen


  • Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.

  • Stellen Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel bis Anfang November eines Jahres, wenn die geänderte Steuerklasse noch für den Lohnabrechnungszeitraum Dezember des gleichen Jahres berücksichtigt werden soll.

  • Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen den Wechsel Ihrer Steuerklasse gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner. Wenn Sie von der Kombination III/V auf IV/IV wechseln möchten, genügt es, wenn nur 1 Person den Antrag stellt.
  • Sie können den Steuerklassenwechsel online über MEIN ELSTER stellen. MEIN ELSTER ist ein plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Dazu benötigen Sie eine Registrierung bei MEIN ELSTER. Melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten bei MEIN ELSTER an und folgen Sie den Anweisungen der Plattform.
  • Alternativ können Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular auswählen:
    • Antrag auf Steuerklassenwechsel
    • Erklärung zum dauernden Getrenntleben
    • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
  • Sie füllen den Antrag beziehungsweise die Erklärung aus. Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner unterschreiben den Antrag beziehungsweise die Erklärung. Sie schicken die Dokumente an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag beziehungsweise Ihre Erklärung. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Ihre Steuerklasse wird geändert.
  • Ihre Arbeitgeber werden über den Wechsel der Steuerklasse informiert.

Dauer


  • Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.

  • Der Registrierungsvorgang bei MEIN ELSTER kann bis zu 2 Wochen dauern.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

§ 38b Absatz 1 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html



§ 39 Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG)

www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2025