Beschreibung der Leistung
Auch Flüchtlingen und Asylsuchenden werden steuerliche Identifikationsnummern durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt.
Dies erfolgt in einem automatisierten Prozess, der durch die Anmeldung der Person bei der zuständigen Meldebehörde des Unterbringungsortes ausgelöst wird.
Mit der Zuordnung einer steuerlichen Identifikationsnummer sind keine weiteren steuerlichen Feststellungen verbunden, ebenso wenig gibt sie Auskunft über den Status des Flüchtlings. Sie beinhaltet insbesondere keine Aussagen über den Aufenthaltstitel oder über eine Arbeitserlaubnis. Für weitere Einzelheiten siehe Links.