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Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld

Steueridentifikationsnummer, Vergabe an Flüchtlinge und Asylsuchende (BZSt)

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Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen.
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Beschreibung der Leistung

Auch Flüchtlingen und Asylsuchenden werden steuerliche Identifikationsnummern durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt.
Dies erfolgt in einem automatisierten Prozess, der durch die Anmeldung der Person bei der zuständigen Meldebehörde des Unterbringungsortes ausgelöst wird.

Mit der Zuordnung einer steuerlichen Identifikationsnummer sind keine weiteren steuerlichen Feststellungen verbunden, ebenso wenig gibt sie Auskunft über den Status des Flüchtlings. Sie beinhaltet insbesondere keine Aussagen über den Aufenthaltstitel oder über eine Arbeitserlaubnis. Für weitere Einzelheiten siehe Links.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ein im Inland angemeldeter Wohnsitz

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Die örtlichen Finanzämter können keine steuerlichen Identifikationsnummern vergeben und können keinen Einfluss auf das Vergabeverfahren des Bundeszentralamtes für Steuern nehmen.

Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.
 

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Die Identifikationsnummer (IdNr) wird Ihnen nach Ihrer Geburt oder bei Ihrem erstmaligem Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland automatisch vom BZSt per Brief mitgeteilt, sobald die Meldebehörde die benötigten Daten an das BZSt übermittelt hat.

Dauer

Die Mitteilung Ihrer IdNr kann bis zu 4 Wochen dauern.

Bei erstmaliger Wohnsitzanmeldung in Deutschland oder nach Geburt kann der Versand 4-8 Wochen dauern.

Sollte auch nach 3 Monaten kein Versand erfolgt sein, ist zusätzlich eine schriftliche Beantragung beim BZSt unter Angabe der erforderlichen Daten ratsam. 

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

§§ 139a und 139b Abgabenordnung.

Adresse und Kontakt

Außenstelle im Einwohneramt Bramfeld

des Finanzamtes Oberalster

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Gilt nur für das Kundenzentrum: Speed Capture Terminal: Zur selbstständigen Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke). Bei Nutzung entfällt das Mitbringen eines Fotos. Kosten: 6 EUR



Hinweis bezieht sich auf die Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Oberalster – Außenstelle Bramfeld: Ein gemeinsamer Briefkasten für alle in der Herthastr. 20 ansässigen Behörden ist im Eingangsbereich des Gebäudes Herthastr. 20 vorhanden und zu den Öffnungszeiten des Gebäudes zugänglich. Der Einwurf von Anträgen in diesen Briefkasten führt nicht zur Fristwahrung, da dieser Briefkasten vom Kundenzentrum als unzuständige Behörde geleert wird. Bitte nutzen Sie zur Fristwahrung den Briefkasten des Finanzamtes Oberalster in der Nordkanalstr. 22, 20097 Hamburg.

 

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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024