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ELSTER, Verpflichtung zur authentifizierten Datenübermittlung für Unternehmen und Arbeitgeber

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Beschreibung der Leistung

Um Daten elektronisch authentifiziert übermitteln zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Grundsätzlich ist hierfür eine vorherige Registrierung bei Mein ELSTER erforderlich
  • Ggf. bieten Dienstleister eigene Lösungen an.

Hinweis: Um durch die Registrierung auch den Datenabruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Verfahren ELStAM) als Arbeitgeber vornehmen zu können, empfiehlt sich die Registrierung für ein sog. nicht-persönliches Zertifikat mit Steuernummer (Organisationszertifikat).

Die Datenübermittlung für betriebliche Steuererklärungen sowie für die unter Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes erstellten Steuererklärungen erfordert die elektronische Authentifizierung.
Die Datenübermittlung ohne elektronische Authentifizierung ist im amtlich vorgeschriebenen Datensatz auf die selbst erstellten Einkommensteuererklärungen beschränkt.

Weitere Informationen zur elektronischen Steuererklärung sind im Internet zu finden (siehe Links).

 

Informationen

Zu Beachten

Seit dem 1. Januar 2018 (ab Veranlagungszeitraum 2017) wird die Übermittlung von komprimierten Erklärungen für die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sowie für die Anlagen EÜR und § 34a technisch nicht mehr angeboten. Diese müssen authentifiziert übermittelt werden.
 

Um die Datensätze elektronisch mit Authentifizierung zu übermitteln, ist

1. eine erfolgreiche Registrierung bei Mein ELSTER erforderlich und

2. im verwendeten Softwareprogramm (zur Eingabe der Datensätze, z.B. ElsterFormular) die authentifizierte Übermittlung explizit auszuwählen. Bei der elektronischen Übermittlung erfolgt dann ein Zugriff auf die durch Registrierung hinterlegte Zertifikatsdatei.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 16.09.2024