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Finanzamt (mein zuständiges)

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Informationen

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

  • Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft können sich abweichende Zuständigkeiten ergeben
  • Das Finanzamt erhält keine automatischen Informationen über Ummeldungen in den Kundenzentren der Bezirksämter
  • Wohnsitzwechsel innerhalb einer Gemeinde: Es ist ausreichend, die neue Anschrift mit der nächsten Einkommensteuererklärung mitzuteilen
  • Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde: Das bisher zuständige Finanzamt sollte über den Umzug informiert werden

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 26.04.2025