Beschreibung der Leistung
Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, auch häufig als Minijob bezeichnet, ist eine Arbeit mit geringem Umfang oder Einkommen. Es gibt eine Verdienstgrenze, die dynamisch gestaltet ist und sich am Mindestlohn orientiert.
Für Sie als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer fallen dabei in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung) an, außer Sie entscheiden sich freiwillig dafür. Sie als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitnehmer müssen diese Abgaben pauschal übernehmen.
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