Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Seit dem 01.08.2019 müssen Papier-Steuererklärungen vor der Bearbeitung erst zum Scannen geschickt werden, um sie elektronisch zu erfassen. Die Erklärungen werden nicht direkt bearbeitet. Fragen zur voraussichtlichen Höhe der Steuererstattung oder Steuernachzahlung können bei Abgabe der Steuererklärung nicht mehr beantwortet werden.
Neben den Informations- und Annahmestellen des zuständigen Finanzamts können auch die Informations- und Annahmestellen der übrigen Hamburger Finanzämter aufgesucht werden. Im regional nicht zuständigen Finanzamt besteht keine Verfahrenseinsicht und Anfragen zum konkreten Steuerfall können nicht beantwortet werden. ELStAM-Angelegenheiten (Steuerklassenwechsel, Lohnsteuerermäßigungsanträge etc.) können in jeder Hamburger Informations- und Annahmestelle bearbeitet werden.
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Gebühren
Keine
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Letzte Aktualisierung: 15.09.2024