Kirchensteuer auf Kapitalerträge Allgemeine Information

Sie möchten sich über die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge informieren? Hier finden Sie weitere Informationen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Kapitalerträge erzielen, wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, unterliegen diese der sogenannten Abgeltungsteuer. Zusätzlich zur Abgeltungsteuer wird auch die Kirchensteuer auf diese Kapitalerträge automatisch einbehalten, sofern Sie Mitglied einer Kirche sind, die Kirchensteuer erhebt. „Automatisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie selbst nichts tun müssen, um die Kirchensteuer für Ihre Kapitalerträge korrekt zu zahlen. Die Abführung an die Kirche erfolgt automatisch durch die Bank, Sparkasse oder ein anderes Institut, bei dem Sie Ihre Kapitalerträge erzielen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft.
  • Sie erzielen Kapitalerträge.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Sie können dem automatischen Einbehalt widersprechen, wenn Sie möchten, dass die Kirchensteuer nicht direkt von der Bank abgeführt, sondern im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erhoben wird. Für weitere Informationen steht Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Verfügung.

Fristen

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt einmal jährlich im Zeitraum 1. September bis 31. Oktober die aktuellen Informationen zur Religionszugehörigkeit der Kunden (KiStAM) zur Verfügung. Diese Daten müssen dann für die Berechnung und Abführung Ihrer Kirchensteuer verwendet werden.

Verfahrensablauf

  • Damit das Institut, bei dem Sie Ihre Kapitalerträge erzielen, die Kirchensteuer korrekt berechnen kann, muss es einmal jährlich prüfen, ob Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören.
  • Dazu holt es über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) ein.
  • Das KiStAM enthält die Information, welcher Religionsgemeinschaft Sie angehören und welchen Kirchensteuersatz Sie zahlen müssen.
  • Mit diesen Angaben berechnet das Institut, bei dem Sie Ihre Kapitalerträge erzielen, die von Ihnen zu zahlende Kirchensteuer und führt sie an das Finanzamt ab.
  • Das Finanzamt leitet die Gelder an die entsprechende Religionsgemeinschaft weiter.

Dauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 51a Absätze 2b - 2e Einkommensteuergesetz (EStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__51a.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Suchwörter: Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z.B. Zinsen) Widerspruch beim Bundeszentralamt für Steuern bezüglich der Übermittlung des KiStAM an die Banken/ Sparkasse

Letzte Aktualisierung: 13.04.2026