Voraussetzungen
Sie nehmen eine
• gewerbliche Tätigkeit,
• selbständige (freiberufliche) Tätigkeit
u.a. als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Vermessungsingenieur, Ingenieur, Architekt,
Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- und Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer,
Steuerbevollmächtigter, Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast, Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher,
Übersetzer, Lotse
• oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf
oder Sie gründen eine
• Kapitalgesellschaft,
• Personengesellschaft/-gemeinschaft oder einen
• Verein
oder
• Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
Benötigte Unterlagen
Der ausgefüllte "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" muss elektronisch übermittelt werden, zum Beispiel über das Dienstleistungsportal ELSTER.
Zusätzlich sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Tätigkeitsbeschreibung bzw. ein Arbeitskonzept
- Businessplan (falls vorhanden)
- Vollmacht für den Steuerberater (falls vorhanden und nicht bereits elektronisch übermittelt)
- Mandat für die Teilnahme am SEPA-Lastschrift-Verfahren (falls gewünscht)
- Mietvertrag
Zu Beachten
Für die steuerliche Ersterfassung eines Unternehmens müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und diesen elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln. Dies kann am einfachsten im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung ELSTER erledigt werden (s. Links). Alternativ kann die elektronische Übermittlung über geeignete Software-Programme zur Erstellung von Steuererklärungen erfolgen, die eine derartige Funktion anbieten.
Die Art des auszufüllenden Fragebogens richtet sich nach der gewählten Rechtsform des Unternehmens:
- für natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmen, Freiberufler): Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit / Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft)
- für Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR):Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung Personengesellschaft/-Gemeinschaft)
- für Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH, UG): Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft)
- Für Vereine: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit) Der Fragebogen steht online zur Verfügung. Er kann aber nicht über ELSTER übermittelt werden - nur als „Sonstige Nachricht“).
Fristen
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung an die zuständige Stelle übermittelt werden.
Hinweis: In bestimmten Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.