Unternehmen, Betrieb, Gewerbe oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden

Sie gründen ein Unternehmen, beteiligen sich an einem Unternehmen beteiligen oder machen sich selbstständig? Wann und wie Sie die zuständige Stelle informieren, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie ein einen Betrieb eröffnen oder eine selbständige Tätigkeit beginnen, müssen Sie sich bereits in der Gründungsphase um Ihre steuerlichen Pflichten kümmern.


Damit die zuständige Stelle Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Betrieb oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.


Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung elektronisch zum Beispiel über die Plattform „ELSTER“ an die zuständige Stelle übermitteln.


Die zuständige Stelle legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,


• welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,


• wann Sie diese zahlen müssen,


• wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.


Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für jegliche Korrespondenz rund um Ihren Betrieb oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.


Auch wenn Sie Ihre Tätigkeit nebenberuflich ausüben, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie nehmen eine

  • gewerbliche Tätigkeit,
  • selbständige (freiberufliche) Tätigkeit
    • zum Beispiel als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt,
    • Rechtsanwalt, Notar oder Patentanwalt,
    • Vermessungsingenieur, Ingenieur oder Architekt,
    • Handelschemiker,
    • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- und Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer oder Steuerbevollmächtigter,
    • Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast,
    • Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer,
    • Lotse oder
  • eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit auf oder
  • Sie gründen eine
    • Kapitalgesellschaft,
    • Personengesellschaft/-gemeinschaft oder einen
    • Verein oder
  • Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft.

Benötigte Unterlagen

  • Tätigkeitsbeschreibung oder Arbeitskonzept
  • Businessplan (falls vorhanden)
  • Vollmacht für den Steuerberater (falls vorhanden und nicht bereits elektronisch übermittelt)
  • Mandat für die Teilnahme am SEPA-Lastschrift-Verfahren (falls gewünscht)
  • Mietvertrag

Zu Beachten

Für die steuerliche Ersterfassung eines Unternehmens müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und diesen elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln. Dies kann am einfachsten im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung ELSTER erledigt werden (siehe Links). Alternativ kann die elektronische Übermittlung über geeignete Software-Programme zur Erstellung von Steuererklärungen erfolgen, die eine derartige Funktion anbieten.



Die Art des auszufüllenden Fragebogens richtet sich nach der gewählten Rechtsform des Unternehmens:

  • für natürliche Personen (zum Beispiel Einzelunternehmen, Freiberufler): Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit / Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft)
  • für Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, GbR):Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung Personengesellschaft/-Gemeinschaft)
  • für Kapitalgesellschaften (zum Beispiel AG, GmbH, UG): Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)
  • Für Vereine: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit).

Fristen


  • Übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung an die zuständige Stelle.

  • In bestimmten Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihren Betriebs oder Ihre selbstständigen Tätigkeit der zuständigen Stelle elektronisch.
  • Sie melden sich auf der Internetseite „ELSTER– Ihr Online-Finanzamt“ der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
  • Wenn Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung.
  • Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“.
  • Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und senden Sie es ab.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
  • Sie erhalten Ihre Steuernummer schriftlich.

Der Fragebogen für Vereine steht online zur Verfügung. Er kann aber nicht über ELSTER übermittelt werden. Sie können ihn nur als „Sonstige Nachricht“ übermitteln.

Dauer

Die Zuteilung einer Steuernummer und die umsatzsteuerliche Erfassung durch die zuständige Stelle kann erst erfolgen, wenn der ausgefüllte Fragebogen übermittelt und die notwendigen Unterlagen übersandt wurden. Die Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

§ 138 Abgabenordnung (AO)

www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 10.02.2026