Hamburg.deHamburg ServiceUnternehmen, Betrieb, Gewerbe oder...

Unternehmen, Betrieb, Gewerbe oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie die zuständige Stelle sofort informieren.

  •  

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie ein einen Betrieb eröffnen oder eine selbständige Tätigkeit beginnen, müssen Sie sich bereits in der Gründungsphase um Ihre steuerlichen Pflichten kümmern.
Damit die zuständige Stelle Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Betrieb oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.
Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung elektronisch z.B. über die Plattform „ELSTER“ an die zuständige Stelle übermitteln.
Die zuständige Stelle legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,
• welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
• wann Sie diese zahlen müssen,
• wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.
Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für jegliche Korrespondenz rund um Ihren Betrieb oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.
Auch wenn Sie Ihre Tätigkeit nebenberuflich ausüben, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie nehmen eine
• gewerbliche Tätigkeit,
• selbständige (freiberufliche) Tätigkeit
u.a. als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Vermessungsingenieur, Ingenieur, Architekt,
Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- und Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer,
Steuerbevollmächtigter, Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast, Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher,
Übersetzer, Lotse
• oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf
oder Sie gründen eine
• Kapitalgesellschaft,
• Personengesellschaft/-gemeinschaft oder einen
• Verein
oder
• Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

Benötigte Unterlagen

Der ausgefüllte "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" muss elektronisch übermittelt werden, zum Beispiel über das Dienstleistungsportal ELSTER.

Zusätzlich sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Tätigkeitsbeschreibung bzw. ein Arbeitskonzept
  • Businessplan (falls vorhanden)
  • Vollmacht für den Steuerberater (falls vorhanden und nicht bereits elektronisch übermittelt)
  • Mandat für die Teilnahme am SEPA-Lastschrift-Verfahren (falls gewünscht)
  • Mietvertrag

Zu Beachten

Für die steuerliche Ersterfassung eines Unternehmens müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und diesen elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln. Dies kann am einfachsten im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung ELSTER erledigt werden (s. Links). Alternativ kann die elektronische Übermittlung über geeignete Software-Programme zur Erstellung von Steuererklärungen erfolgen, die eine derartige Funktion anbieten.

Die Art des auszufüllenden Fragebogens richtet sich nach der gewählten Rechtsform des Unternehmens:

  • für natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmen, Freiberufler): Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit / Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft)
  • für Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR):Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung Personengesellschaft/-Gemeinschaft)
  • für Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH, UG): Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft)
  • Für Vereine: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit) Der Fragebogen steht online zur Verfügung. Er kann aber nicht über ELSTER übermittelt werden - nur als „Sonstige Nachricht“).

Fristen

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung an die zuständige Stelle übermittelt werden.

Hinweis: In bestimmten Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.

Verfahrensablauf

Die steuerliche Anmeldung Ihres Betriebs oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie auf elektronischem Weg bzw. online vornehmen.

• Melden Sie sich auf die Internetseite „ELSTER– Ihr Online-Finanzamt“ der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung.
• Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
• Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und senden Sie es ab.
• Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
• Sie erhalten Ihre Steuernummer schriftlich.
Hinweis Vereine: Der Fragebogen steht online zur Verfügung. Er kann aber nicht über ELSTER übermittelt werden - nur als „Sonstige Nachricht“).

Dauer

Die Zuteilung einer Steuernummer und die umsatzsteuerliche Erfassung durch die zuständige Stelle kann erst dann erfolgen, wenn der ausgefüllte Fragebogen übermittelt und die notwendigen Unterlagen übersandt wurden. Die Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

§ 138 Abgabenordnung

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Firmenanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Existenzgründer Gründung Betrieb Gründung Firma Eröffnung Betrieb Eröffnung Firma Betriebseröffnung Betriebsgründung Fragebogen steuerliche Erfassung Existenzgründung Zentrale Unternehmensgründung (ZUNG) Zwangsgeld - Neugründungen Steuernummer bei Existenzgründung Selbstständigkeit anmelden Gewerbe anmelden Neugründung Freelancer Freiberufler Freier Beruf Anmeldung Freiberuflichkeit *Photovoltaik*

Letzte Aktualisierung: 11.05.2025