Beschreibung der Leistung
Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Unternehmen und bestimmte andere Personengruppen grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Das gilt auch für Erklärungen für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages.
Die Grundlagen hierfür wurden durch das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) und das Jahressteuergesetz 2010 geschaffen.
Die Bilanz muss für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2011 elektronisch abgegeben werden.