Hamburg.deHamburg ServicePflicht zur elektronischen Übermittlung,...

Pflicht zur elektronischen Übermittlung, Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  •  
  •  

Beschreibung der Leistung

Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Unternehmen und bestimmte andere Personengruppen grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Das gilt auch für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Die Grundlagen hierfür wurden durch das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) und das Jahressteuergesetz 2010 geschaffen.

Die Bilanz muss für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2011 elektronisch abgegeben werden.

 

Informationen

Zu Beachten

Die Erklärung kann über ELSTER oder über andere Softwareprodukte (siehe Links) übermittelt werden.
Nur in Ausnahmefällen kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Hierfür ist eine schriftliche Begründung notwendig.

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Letzte Aktualisierung: 14.09.2024