Beschreibung der Leistung
Die Höhe der Steuern auf Ihre Rente hängt von drei Faktoren ab:
- dem Jahr, in dem Sie in Rente gegangen sind,
- der Höhe Ihrer gesamten Einkünfte und
- dem Grundfreibetrag (Einkommen, das steuerfrei bleibt).
Seit 2005 werden Renten aus Leibrentenversicherungen (zum Beispiel gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskasse oder berufsständische Versorgung) jährlich ansteigend besteuert. Der zu versteuernde Teil der Rente (Besteuerungsanteil) steigt schrittweise an:
- 2005: 50 % der Rente (gilt für Bestandsrenten und neue Renten ab 2005)
- Anstieg:
- 2006-2020 + 2% jährlich
- 2021-2022 + 1% jährlich
- 2023-2058 + 0,5% jährlich
- Ab 2058 = 100%
Der steuerfreie Teil der Rente wird aus der Bruttorente des Folgejahres nach Rentenbeginn berechnet und gilt lebenslang (bleibt immer konstant).
Ob Sie Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Dazu gehören:
- Ihre Renteneinkünfte und
- zusätzliche Einnahmen, wie beispielsweise Mieteinnahmen oder Betriebsrenten
Der Grundfreibetrag bestimmt, bis zu welcher Einkommenshöhe keine Steuern gezahlt werden müssen. Er beträgt (Einzelveranlagung):
- 2023: 10.908 €
- 2024: 11.784 €
- 2025: 12.096 €
Bei zusammen veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern verdoppelt sich dieser Betrag.
Wenn Sie nur Renteneinkünfte erhalten, wird nur der steuerpflichtige Rententeil berücksichtigt. Sie können außerdem Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen.
Wenn Sie neben Ihrer Rente andere Einkünfte (zum Beispiel Betriebsrenten oder Mieteinnahmen) haben oder Ihr Partner Einkommen aus einem Job erhält, müssen Sie meist auch Steuern auf den steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente zahlen.