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Rentenbezugsmitteilungsverfahren

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Beschreibung der Leistung

Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren ermöglicht die zutreffende steuerliche Erfassung der Rentenzahlungen.

Die Rentenversicherungsträger übermitteln die Rentenbezugsmitteilungen (RBM) an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). In den RBM sind die vom Rententräger gezahlten Beträge enthalten. Die ZfA sammelt die Daten und leitet sie an die Landesfinanzverwaltungen und an die zuständigen Finanzämter weiter. Über die Steueridentifikationsnummer können die Rentenbezugsmitteilungen dem richtigen Rentenbezieher zugeordnet werden.
Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren gilt seit dem Kalenderjahr 2005.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren ist ein rein technisches Verfahren zur Unterrichtung der Finanzämter. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung wird durch das Mitteilungsverfahren nicht berührt.

Hilfe ist bei ehrenamtlichen Rentenberatern, Lohnsteuerhilfevereinen und Angehörigen der steuerberatenden Berufe erhältlich. Für die Ausgabe von Steuererklärungsvordrucken und die Klärung von Einzelfragen stehen die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter zur Verfügung.

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Alterseinkünfte Rentenbezügemitteilungen Besteuerung von Renten

Letzte Aktualisierung: 11.09.2024