Beschreibung der Leistung
Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren ermöglicht die zutreffende steuerliche Erfassung der Rentenzahlungen.
Die Rentenversicherungsträger übermitteln die Rentenbezugsmitteilungen (RBM) an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). In den RBM sind die vom Rententräger gezahlten Beträge enthalten. Die ZfA sammelt die Daten und leitet sie an die Landesfinanzverwaltungen und an die zuständigen Finanzämter weiter. Über die Steueridentifikationsnummer können die Rentenbezugsmitteilungen dem richtigen Rentenbezieher zugeordnet werden.
Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren gilt seit dem Kalenderjahr 2005.