Beschreibung der Leistung
- Die Bundesfinanzverwaltung stellt die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung im Internet zur Verfügung (siehe Links). Vordrucke, für die die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung besteht (z.B. Anlage S -Einkünfte aus selbständiger Arbeit-, Anlage G -Einkünfte aus Gewerbebetrieb-, Anlage EÜR -Einnahmenüberschussrechnung-) werden im Internet nicht mehr zur Verfügung gestellt.
- Steuererklärungsvordrucke zur Einkommensteuer sind in den Informations- und Annahmestellen der Regionalfinanzämter erhältlich.
- Steuererklärungsvordrucke zur Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Feststellung sind dort wegen der elektronischen Abgabeverpflichtung nicht erhältlich.
- Steuererklärungsvordrucke und Formulare zu den durch das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz geführten Steuerarten sind im Internet (vgl. Link) abrufbar. Zusätzlich erhalten Sie Papiervordrucke zur „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ in den Informations- und Annahmestellen.
- Vordrucke für die Steuererklärung liegen in der Regel ab Mitte Januar des Folgejahres in den Finanzämtern aus. Die aktuelle Verfügbarkeit einzelner Vordrucke kann nur vor Ort geklärt werden.