Beschreibung der Leistung
Sie wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt.
Keine
Jeder Unternehmer kann einen Antrag zur Erteilung der USt-IdNr. stellen.
Für die Beantragung einer USt-IdNr. stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Die Bekanntgabe einer neu zugeteilten oder einer bereits bestehenden, gültigen USt-IdNr. erfolgt ausschließlich auf dem Postweg grundsätzlich an die Anschrift der jeweils betroffenen Unternehmerin bzw. des Unternehmers. Existiert eine entsprechende Vollmacht, erfolgt die Bekanntgabe an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten, z. B. eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.
Keine
§ 27a Umsatzsteuergesetz
Suchwörter: Umsatzsteuer-Kontrollverfahren Innergemeinschaftlicher Handel Europäische Steuernummer Umsatzsteueridentifikationsnummer VAT-Nummer value added tax identification number
Letzte Aktualisierung: 21.03.2025