Umsatzsteuer voranmelden

Als Unternehmen müssen Sie Umsatzsteuer abführen? Wie Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Die Umsatzsteuer, auch als Mehrwertsteuer bekannt, fällt auf verschiedene Vorgänge an, zum Beispiel:


- wenn Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen,


- beim Import von Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll erhoben),


- beim Kauf von Waren aus anderen Ländern der Europäischen Union, was als innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet wird.



Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie die Umsatzsteuer, die Sie eingenommen haben, an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig haben Sie das Recht, die Vorsteuer zurückzufordern. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Sie selbst bei Einkäufen für Ihr Unternehmen bezahlt haben.



Die Differenz zwischen Ihrer eingenommenen Umsatzsteuer und der gezahlten Vorsteuer ermitteln Sie in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung. Diese Differenzsumme wird dann entweder an das Finanzamt abgeführt oder von diesem erstattet.



Sie müssen keine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, wenn:


- Ihre Umsätze umsatzsteuerfrei sind und Sie keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug haben,


- Sie Kleinunternehmer sind und keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen oder


- Sie die Sonderregelung für pauschalierende Land- und Forstwirtschaft anwenden.



Falls die Summe Ihrer Umsatzsteuer im letzten Jahr nicht mehr als 2.000 Euro betragen hat, kann das Finanzamt Sie von der Pflicht zur regelmäßigen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. In diesem Fall müssen Sie nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben.



Wenn Sie die unternehmerische Tätigkeit gerade erst aufnehmen, hängt es von der voraussichtlichen Höhe der Umsatzsteuer im laufenden Jahr ab, ob Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben müssen. Ab dem zweiten Jahr wird stattdessen die tatsächliche Steuer des Vorjahres in eine Jahressteuer umgerechnet und als Grundlage genommen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie üben eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig aus. Das ist der Fall, wenn Sie damit auf Dauer Einnahmen erzielen wollen.
  • Ihr Unternehmen zählt zum Beispiel zu einer der folgenden Gruppen:
    • natürliche Personen, also Einzelpersonen zum Beispiel:
      • Einzelhändlerinnen und -händler
      • Handwerkerinnen und Handwerker
    • juristische Personen, zum Beispiel:
      • Aktiengesellschaft (AG)
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
      • Genossenschaft
      • eingetragener Verein oder Stiftung
    • Personenvereinigungen, zum Beispiel:
      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
      • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
      • Kommanditgesellschaft (KG)

Benötigte Unterlagen

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • wenn Sie dazu aufgefordert werden:
    • Rechnungen,
    • Verträge oder
    • ähnliche Unterlagen

Zu Beachten

  • Wenn Sie die Vorauszahlung oder festgesetzte Umsatzsteuer nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht zahlen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zum 30.000 EUR geahndet werden.
  • Die Höhe der Umsatzsteuer hängt davon ab, welche Waren Sie liefern oder welche Dienstleistungen Sie erbringen. Es gibt drei verschiedene Steuersätze:
    • Allgemeiner Steuersatz: 19 Prozent
      • Dieser gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
    • Ermäßigter Steuersatz: 7 Prozent
    • Der ermäßigte Steuersatz wird unter anderem angewendet auf:
      • fast alle Lebensmittel (außer Getränke)
      • Fahrkarten im Personennahverkehr
      • Fahrten im Schienenbahnverkehr
      • Umsätze mit Büchern und Zeitungen
    • Steuersatz von 0 Prozent (Nullsteuersatz)
    • Der Nullsteuersatz gilt für bestimmte Lieferungen und Leistungen, zum Beispiel:
      • die Lieferung von bestimmten Photovoltaikanlagen
      • bestimmte weitere Komponenten, die zu einer Photovoltaikanlage gehören

Fristen


  • Reichen Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) ein.

  • Sie können eine Verlängerung der Frist zur Übermittlung der Voranmeldungen und zur Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat beantragen (Dauerfristverlängerung).

  • Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, müssen Sie dafür eine Sondervorauszahlung entrichten. Diese beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.


 


  • Die Häufigkeit, mit der Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen müssen, hängt von der Höhe der Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr ab:

    • zwischen 2.000 Euro und 9.000 Euro Umsatzsteuer: Sie reichen die Voranmeldungen quartalsweise ein.

    • mehr als 9.000 Euro Umsatzsteuer: Sie reichen die Voranmeldungen monatlich ein.



Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch ein, zum Beispiel
    • mit dem Online-Produkt der Finanzverwaltung „Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt" oder
    • mit einem anderen Steuerprogramm.
  • Sie öffnen das Programm und melden sich mit Ihren Zugangsdaten an.
  • Sie folgen Sie den Anweisungen des Programms und machen alle erforderlichen Angaben.
  • Sie senden die Umsatzsteuer-Voranmeldung an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben.
  • Ihre Umsatzsteuer wird berechnet.
  • Eine fällige Vorauszahlung müssen Sie fristgerecht an die zuständige Stelle überweisen. Alternativ können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
  • Einen Überschuss bekommen Sie automatisch erstattet.

Dauer

keine

Sie erhalten einen etwaigen Überschuss erst erstattet, wenn die zuständige Stelle zugestimmt hat.

Gebühren

Für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung fallen keine unmittelbaren Kosten an.

Rechtsbehelf


  • Einspruch

  • Klage

Rechtsgrundlage

§ 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Firmenanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 22.01.2026