Hamburg.deHamburg ServiceUmzug dem Finanzamt mitteilen

Umzug dem Finanzamt mitteilen

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Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen, teil Sie dies Ihrem zuständigen Finanzamt mit.

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Beschreibung der Leistung

Informieren Sie Ihr bisher zuständiges Finanzamt über Ihren Umzug in eine andere Gemeinde.
Wenn Sie innerhalb Hamburgs umziehen, können Sie Ihrem zuständigen Finanzamt Ihre neue Adresse mitteilen, um fehlerhafte Postzustellungen zu vermeiden. Sie müssen sich dann beim Finanzamt nicht umzumelden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie planen umzuziehen oder sind bereits umgezogen.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Das Finanzamt erhält keine automatischen Mitteilungen über Ummeldungen oder Anmeldungen bei den Kundenzentren der Bezirksämter.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen, teilen Sie Ihrem zuständigen Finanzamt unter Angabe Ihrer Steuernummer Ihren Umzug mit.
Wenn Sie sich bei Ihrem bisher zuständigen Finanzamt abgemeldet haben, geben Sie Ihre nächste Steuererklärung beim neu zuständigen Finanzamt ab. Sie müssen sich nicht beim neuen Finanzamt anmelden.

Wenn Sie innerhalb Hamburgs umziehen, tragen Sie bei der nächsten Steuererklärung Ihre neue Adresse ein. Schicken Sie Ihre Steuererklärung an das bisher zuständige Finanzamt. Sie müssen sich nicht ummelden.
Wenn Sie bereits eine neue Steuernummer beim neuen Finanzamt haben, senden Sie die Steuererklärung an das neue Finanzamt.

Dauer

keine

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Zuständiges Finanzamt bei Wohnsitzwechsel Meldung einer Adressänderung beim Finanzamt Anfragen von Steuerpflichtigen zum Aktentausch beim Umzug

Letzte Aktualisierung: 14.09.2024