Verfahrensablauf
Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen, teilen Sie Ihrem zuständigen Finanzamt unter Angabe Ihrer Steuernummer Ihren Umzug mit.
Wenn Sie sich bei Ihrem bisher zuständigen Finanzamt abgemeldet haben, geben Sie Ihre nächste Steuererklärung beim neu zuständigen Finanzamt ab. Sie müssen sich nicht beim neuen Finanzamt anmelden.
Wenn Sie innerhalb Hamburgs umziehen, tragen Sie bei der nächsten Steuererklärung Ihre neue Adresse ein. Schicken Sie Ihre Steuererklärung an das bisher zuständige Finanzamt. Sie müssen sich nicht ummelden.
Wenn Sie bereits eine neue Steuernummer beim neuen Finanzamt haben, senden Sie die Steuererklärung an das neue Finanzamt.
Dauer
keine
Gebühren
Keine