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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Beschwerde über Fluglärm einreichen

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Sie können sich über Fluglärm beschweren.

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Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie von Fluglärm betroffen sind, können Sie sich in Hamburg bei der zuständigen Stelle darüber beschweren.
Ihre Fluglärmbeschwerde wird ausgewertet und dient der Kontrolle und Bekämpfung von Fluglärm in Hamburg.
Sie dient der oder dem Fluglärmbeauftragten als Grundlage für Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind von Fluglärm betroffen.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Für Ihre Fragen oder Beschwerden nutzen Sie

  • die Email-Adresse fluglaerm@bukea.hamburg.de oder
  • die Rufnummer: 040- 42840-2548.

Hier erreichen Sie einen Anrufbeantworter, auf dem Sie Ihre Frage oder Beschwerde hinterlassen können.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie können Ihre Beschwerde über den Online-Dienst einreichen:
  • Sie füllen das Online-Formular mit allen erforderlichen Angaben aus und machen alle erforderlichen Angaben.
  • Wenn Sie Ihre Email-Adresse angegeben haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung.
  • Sie können Ihre Beschwerde auch formlos telefonisch oder postalisch einreichen.
  • Die zuständige Stelle nimmt Ihre Beschwerde entgegen, prüft diese und wertet sie aus.
  • Alle eingereichten Fluglärmbeschwerden dienen der zuständigen Stelle zur Kontrolle und Bekämpfung von Fluglärm.
  • Der oder die Fluglärmbeauftragte nutzt die eingereichten Fluglärmbeschwerden zur Konzeption oder Weiterentwicklung von Lärmschutzprogrammen.
  • Ihre persönlichen Daten werden gelöscht.

Dauer

Die Bearbeitung von Beschwerden beziehungsweise die Beantwortung von Fragen dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.

 

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Fluglärmschutz (Fluglärmschutzbeauftragtengesetz – FLSBG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FluL%C3%A4rmSchBGHArahmen

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz

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Letzte Aktualisierung: 10.09.2024