Hauptzollamt Hamburg

Vollstreckung von Kindergeld-Rückforderungen

Beschreibung der Leistung

Unrechtmäßig bezogenes Kindergeld wird von der Familienkasse zurückgefordert. Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht freiwillig nach, kann es zur Vollstreckung (z. B. Pfändung von Sachen) des fälligen Betrages durch das Hauptzollamt Hamburg-Stadt kommen. 

 

Informationen

Rechtsgrundlage

§ 249 Abs.1 Satz 3 AO, 4, 5 Abs. 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG)

Adresse und Kontakt

Hauptzollamt Hamburg

Postfachadresse für Kfz-Steuer: Postfach 11 14 84, 20414 Hamburg

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Letzte Aktualisierung: 16.12.2025