Beschreibung der Leistung
Wenn Sie in den Gewässern der Alster vom Boot aus fischen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen in Form einer Angelkarte erteilt. Die Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.
Die Alsterbootangelkarte erlaubt Ihnen das Fischen auf der Alster zwischen der Hasenbergbrücke und der Reesendammbrücke sowie auf den schiffbaren Nebengewässern der Alster. Ausgenommen davon sind der Stadtparksee und der innerhalb des Stadtparkgeländes befindliche Teil des Goldbek- und Barmbeker Stichkanals.