Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Alsterbootangelkarte beantragen

Wenn Sie auf der Alster aus Ihrem Boot heraus fischen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in den Gewässern der Alster vom Boot aus fischen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen in Form einer Angelkarte erteilt. Die Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.



Die Alsterbootangelkarte erlaubt Ihnen das Fischen auf der Alster zwischen der Hasenbergbrücke und der Reesendammbrücke sowie auf den schiffbaren Nebengewässern der Alster. Ausgenommen davon sind der Stadtparksee und der innerhalb des Stadtparkgeländes befindliche Teil des Goldbek- und Barmbeker Stichkanals.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines gültigen Fischereischeins.

Benötigte Unterlagen

  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Kopie des gültigen Fischereischeins.

Zu Beachten

  • Pro Jahr werden 120 Alsterbootangelkarten herausgegeben.
  • In den Monaten Juli und August dürfen Sie in den Gewässern der Alster nicht fischen.
  • Beim Angeln müssen Sie folgende Dokumente dabei haben und den Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten bei Aufforderung vorzeigen:
    • Bootsangelkarte,
    • Fischereischein,
    • Fischereiabgabe-Nachweis
    • Personalausweis oder Reisepass
  • Sie dürfen nicht aus einem Belly Boot heraus fischen.

Fristen

Sie können ab dem 01. Januar eines Jahres eine Alsterbootangelkarte beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren formlosen Antrag über den bereitgestellten Online-Dienst, per Mail, schriftlich per Brief oder persönlich ein.
  • Wenn Sie Ihren Antrag nicht über den Online-Dienst einreichen, machen Sie mindestens folgende Angaben:
    • Vor- und Nachname
    • postalischer Anschrift
    • Telefonnummer
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die schriftliche Erlaubnis.

Dauer

Bei Online-Antrag: Sofort

Bei schriftlicher oder persönlicher Beantragung: Bis zu einer Woche

Gebühren

25,50 EUR

Wenn Sie die Alsterbootangelkarte über den Online-Dienst beantragen, wird der Betrag per Lastschriftverfahren eingezogen.

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 42  Abs. 1 Ziff. 2 Hafenverkehrsordnung

https://www.hamburg-port-authority.de/fileadmin/user_upload/Hafenverkehrsordnung_Stand_August_2019.pdf

§ 57 Abs. 1 Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

https://www.gesetze-im-internet.de/seeschstro_1971/__57.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wasserwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 16.04.2026