Beschreibung der Leistung
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 das Betreuungsgeld aus formalen Gründen ''gekippt''. Das höchste deutsche Gericht entschied, dass der Bund für das Betreuungsgeld nicht zuständig war. Für ein Betreuungsgeld seien vielmehr allein die Bundesländer verantwortlich.
Das Betreuungsgeld gab es seit 2013. Es wurde Eltern gezahlt, die für ihre zwei- bis dreijährigen Kinder keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nahmen.
Familien, denen das Betreuungsgeld vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bewilligt worden ist, beziehen die Leistung bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes auch weiterhin, sie müssen nichts zurückzahlen. Für sie gilt der sogenannte Bestandsschutz. Neue Anträge können allerdings nicht mehr gestellt werden, weil es keine gesetzliche Grundlage mehr dafür gibt.