Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Lebensmittelkennzeichnung

Beschreibung der Leistung

Verbraucher müssen erkennen können, was sie essen. Dabei helfen ihnen klare rechtliche Regelungen wie etwa bei der Grundkennzeichnung und Allergenkennzeichnung. Aber auch Möglichkeiten der freiwilligen Kennzeichnung durch spezielle Label bieten Orientierung beim Einkauf. Verpflichtende Angaben auf verpackten Lebensmitteln sollen die Kaufentscheidung erleichtern und dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Käufer sollen erkennen, woraus die Lebensmittel bestehen und welche Eigenschaften sie haben. Sie sind im europäischen Binnenmarkt weitgehend einheitlich geregelt.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Für diese Dienstleistung sind keine Unterlagen vorzulegen.

Gebühren

Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung sind keine Gebühren zu entrichten.

Adresse und Kontakt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Außenstelle Hamburg

Mo-Do 7.30-15.30, Fr 7.30-14 Uhr.

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Suchwörter: Pflichtangaben auf der Verpackung Verkehrsbezeichnung zum Produkt Zutatenverzeichnis zum Produkt Füllmenge Mindesthaltbarkeitsdatum Herstellerangaben Losnummer auf dem Produkt Nährwertkennzeichnung Grundpreis des Lebensmittels Endpreis des Lebensmittels Alkoholgehalt

Letzte Aktualisierung: 12.07.2026