Voraussetzungen
Sie haben einen elektronischen Aufenthaltstitel oder die Verlängerung Ihres bestehenden Aufenthaltstitels beantragt.
Sie verfügen zum Zeitpunkt des Antrags über
- einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte der Kategorie D) oder
- dürfen sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten, weil Ihre Staatsangehörigkeit Sie dazu berechtigt.
Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) sind, können Sie keine Fiktionsbescheinigung erhalten.
Ihr Hauptwohnsitz ist in Hamburg.
Benötigte Unterlagen
- Pass oder Passersatz
- falls vorhanden bisheriger Aufenthaltstitel
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder Antrag auf Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg
- Meldebestätigung oder
- Mietvertrag
Zu Beachten
- Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
- Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige haben das Recht, in den Mitgliedstaaten der EU eine Beschäftigung aufzunehmen. Daraus ergeben sich aufenthaltsrechtliche Sonderbestimmungen – auch für Familienangehörige.
Fristen
Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels gestellt haben.