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Fiktionsbescheinigung beantragen

Sie erhalten eine Fiktionsbescheinigung über die Wirkung Ihres beantragten Aufenthaltstitels.

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Beschreibung der Leistung

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Wirkung Ihres Antrags, wenn über Ihren beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, beispielsweise weil

  • Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
  • ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
  • der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.

Die Fiktionsbescheinigung ist eine temporäre Verlängerung Ihres bestehenden Aufenthaltstitels für 3 bis 6 Monate mit Auflage bis über Ihren beantragten Aufenthaltstitel entschieden ist.

 

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben einen elektronischen Aufenthaltstitel oder die Verlängerung Ihres bestehenden Aufenthaltstitels beantragt.

Sie verfügen zum Zeitpunkt des Antrags über 

  • einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte der Kategorie D) oder
  • dürfen sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten, weil Ihre Staatsangehörigkeit Sie dazu berechtigt.

Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) sind, können Sie keine Fiktionsbescheinigung erhalten.

Ihr Hauptwohnsitz ist in Hamburg.

Benötigte Unterlagen

  • Pass oder Passersatz
  • falls vorhanden bisheriger Aufenthaltstitel
  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder Antrag auf Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg
    • Meldebestätigung oder
    • Mietvertrag

Zu Beachten

  • Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
  • Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige haben das Recht, in den Mitgliedstaaten der EU eine Beschäftigung aufzunehmen. Daraus ergeben sich aufenthaltsrechtliche Sonderbestimmungen – auch für Familienangehörige.

Fristen

Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels gestellt haben.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Fiktionsbescheinigung elektronisch beantragen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten die Fiktionsbescheinigung.

Dauer

Sie erhalten Ihre Fiktionsbescheinigung unverzüglich.

Gebühren

Es fallen Gebühren gemäß der Aufenthaltsverordnung an:


  • Volljährige: 13,00 EUR

  • Minderjährige: 6,50 EUR


Wenn Sie öffentliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII erhalten, können Sie von den Gebühren befreit werden.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Rechtsgrundlage

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Aufenthalt eAT

Letzte Aktualisierung: 11.03.2025