Fiktionsbescheinigung beantragen

Sie haben einen Aufenthaltstitel beantragt, aber noch keine Entscheidung erhalten? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie die Ausstellung eine Fiktionsbescheinigung beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie noch keine Entscheidung über Ihren beantragen Aufenthaltstitel bekommen haben, können Sie die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung beantragen.
Dies ist möglich, wenn:

  • Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
  • ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann.

Durch den Besitz einer Fiktionsbescheinigung weisen Sie Ihren weiterhin rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Entscheidung der zuständigen Stelle über Ihren laufenden Antrag nach.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben die Verlängerung Ihres bestehenden Aufenthaltstitels oder die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels beantragt.
  • Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf:
    • Sie haben einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte der Kategorie D).
    • Sie dürfen sich rechtmäßig ohne Visum in Deutschland aufhalten, weil Ihre Staatsangehörigkeit Sie dazu berechtigt (Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika).
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Hamburg.

Benötigte Unterlagen

  • Pass oder Passersatz
  • bisheriger Aufenthaltstitel, falls vorhanden
  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder Antrag auf Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg:
    • Meldebestätigung oder Mietvertrag

Zu Beachten

Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Kunden des HWC-P:

  • Sie nutzen den Online-Dienst, um die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung zu beantragen und die dafür erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend per Post eine Fiktionsbescheinigung zu.
  • Die notwendigen Gebühren bezahlen Sie bei ihrem nächsten Termin bei der zuständigen Stelle.

Kunden des Hamburg Service:

  • Bitte kontaktieren Sie die für Sie zuständige Stelle per E-Mail um die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung zu beantragen und die dafür erforderlichen Unterlagen als PDF-Anhang zu übersenden.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend per Post eine Fiktionsbescheinigung zu.
  • Die notwendigen Gebühren bezahlen Sie bei Ihrem nächsten Termin bei der zuständigen Stelle.

Dauer

Sie erhalten Ihre Fiktionsbescheinigung kurzfristig per Post.

Gebühren

Es fallen Gebühren gemäß der Aufenthaltsverordnung an:


  • Volljährige: 13,00 EUR

  • Minderjährige: 6,50 EUR


Wenn Sie öffentliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII erhalten, können Sie von den Gebühren befreit werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 81 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Aufenthalt eAT

Letzte Aktualisierung: 10.03.2026