Bitte beachten Sie, dass ein anderes als das hier ausgespielte Gericht für Ihren Fall zuständig sein kann. Parkplätze für Schwerbehinderte sind nur auf dem öffentlichen Parkstreifen vor dem Gerichtsgebäude und vor der Einfahrt zur Tiefgarage des Parkhauses vorhanden und eventuell gebührenpflichtig. Eigene Besucher- oder Schwerbehindertenparkplätze sind nicht vorhanden.