Hamburg.deHamburg ServiceBaustelleneinrichtungen auf öffentlichen Flächen

Baustelleneinrichtungen auf öffentlichen Flächen

  •  
  •  

Beschreibung der Leistung

Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen die Einrichtung von
- Baustellen

- Lagerung von Baumaterial oder Bauschutt

- Abstellen von Container und Bauwagen innerhalb der Baustelleneinrichtungen.

 

Informationen

Voraussetzungen

- Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauchs oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.

Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.

Benötigte Unterlagen

Antragstellung kann formlos erfolgen. Skizze mit Angaben der Maße sind erforderlich. Antragsformular siehe Link

Dauer

Mindestens 2 Wochen (Großbaustellen mindestens 6 Wochen).

Gebühren

Da sehr differenziert, bitte telefonisch oder vor Ort erfragen.

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Baustellenabsicherung Lagerung von Baumaterialien oder Bauschutt Abstellen von Container innerhalb einer Baustelle Abstellen von Bauwagen innerhalb einer Baustelle

Letzte Aktualisierung: 08.09.2024