Voraussetzungen
- Sie sind persönlich zuverlässig.
- Sie verfügen über geordnete Vermögensverhältnisse.
- Sie haben eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung (Vermögenschadenhaftpflichtversicherung).
- Sie haben ausreichende Sachkenntnisse und können diese nachweisen.
- Sie haben Ihre Hauptniederlassung in Deutschland.
Sofern Sie Personen beschäftigen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, müssen auch diese über einen Sachkundenachweis verfügen und zuverlässig sein.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Foto
- Nachweis des Antrags auf ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis des Antrags auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt,
- Gegebenenfalls Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
- Gegebenenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes,
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertiger Garantie,
- Sachkundenachweis,
- Handelsregisterauszug bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften bei entsprechender Eintragung, sonst Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung
Zu Beachten
Es gibt einige Besonderheiten. Informieren Sie sich hierüber bei der zuständigen Stelle.
Fristen
Im Laufe des Verfahrens können Fristen gelten. Erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.