Handelskammer Hamburg

Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen

Sie möchten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln oder hierzu beraten? Hier erfahren Sie, wie Sie die notwendige Erlaubnis beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Als Immobiliardarlehensvermittlerin beziehungsweise Immobiliardarlehensvermittler vermitteln Sie

  • den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder
  • entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen oder
  • sie beraten Dritte zu solchen Verträgen.

Für die Ausübung dieser Tätigkeit benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind persönlich zuverlässig.
  • Sie verfügen über geordnete Vermögensverhältnisse.
  • Sie haben eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung (Vermögenschadenhaftpflichtversicherung).
  • Sie haben ausreichende Sachkenntnisse und können diese nachweisen.
  • Sie haben Ihre Hauptniederlassung in Deutschland.

Sofern Sie Personen beschäftigen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, müssen auch diese über einen Sachkundenachweis verfügen und zuverlässig sein.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Foto
  • Nachweis des Antrags auf ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis des Antrags auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt,
  • Gegebenenfalls Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
  • Gegebenenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes,
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertiger Garantie,
  • Sachkundenachweis,
  • Handelsregisterauszug bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften bei entsprechender Eintragung, sonst Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung

Zu Beachten

Es gibt einige Besonderheiten. Informieren Sie sich hierüber bei der zuständigen Stelle.

Fristen

Im Laufe des Verfahrens können Fristen gelten. Erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Zusammen mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie bereits den Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen
  • Die zuständige Stelle prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Nach Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis
  • Wenn die Erlaubnis erteilt wurde, dürfen Sie die Tätigkeit aufnehmen.

Dauer

Die zuständige Stelle kann Sie genauer über die aktuelle Bearbeitungszeit informieren.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Bitte erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.

Rechtsbehelf

Widerspruch

verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlage

§ 34i Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34i.html

Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)

https://www.gesetze-im-internet.de/immvermv/

§ 11a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__11a.html

§ 491 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__491.html

§ 506 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__506.html

Adresse und Kontakt

Handelskammer Hamburg

Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 10-16 Uhr und nach Vereinbarung

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2026