Beschreibung der Leistung
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt die Herrichtung von Baustellenzufahrten.
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt die Herrichtung von Baustellenzufahrten.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Antragsformular, siehe unter der Rubrik Formulare, Services & Links.
Mindestens 2 Wochen (Großbaustellen mindestens 6 Wochen).
Da sehr differenziert, bitte telefonisch oder vor Ort erfragen.
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz
Suchwörter: Gehwegüberfahrt, provisorisch Überfahrt, provisorisch Auffahrten, provisorisch
Letzte Aktualisierung: 18.09.2024