Hamburg.deHamburg ServiceKranaufstellung auf öffentlichen Flächen

Kranaufstellung auf öffentlichen Flächen

  •  
  •  

Beschreibung der Leistung

Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt das Aufstellen von Kränen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen usw.

 

Informationen

Voraussetzungen

- Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauchs oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.

Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.

Benötigte Unterlagen

Antragstellung kann formlos erfolgen. Skizze mit Angaben der Maße sind erforderlich.

Dauer

Bearbeitungsdauer mindestens 1 Woche (Großbaustellen mindestens 6 Wochen).

Gebühren

Da sehr differenziert, bitte telefonisch oder vor Ort erfragen.

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Hubsteiger Telekran Arbeitsbühnen

Letzte Aktualisierung: 06.09.2024