Beschreibung der Leistung
Ein Impfschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung.
Wenn Sie oder Ihr Kind durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder von einer Behörde empfohlene Impfung einen Impfschaden erlitten haben, können Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) und dem damit verbundenen Leistungskatalog haben. Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.