Hamburg.deHamburg ServiceAmtsgerichte, JugendgerichtAmtsgericht Hamburg-Harburg

Amtsgericht Hamburg-Harburg

Amtsgerichte, Jugendgericht

  •  

Informationen

Zu Beachten

Das Jugendgericht ist zuständig für Personen, die zur Tatzeit maximal 20 Jahre alt sind. Ab einem Alter von 21 Jahren ist das Erwachsenengericht zuständig. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg-Harburg

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, Mittwoch keine Sprechzeit

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, Mittwoch keine Sprechzeit

Bei den Anschriften Buxtehuder Str/ Bleicherweg handelt es sich um dasselbe Gebäude, allerdings mit 2 separaten Eingängen. Briefkasten ist vorhanden am Bleicherweg 1. Es gibt keine Parkplätze für Schwerbehinderte. Evtl. ist die korrekte zuständige Abteilung (Abteilungs-Nr.) aus dem Aktenzeichen ersichtlich.
Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Jugendstrafsachen, Amtsgerichte Jugendstrafverfahren, Amtsgerichte Strafverfahren, Jugendstrafverfahren, Amtsgerichte Jugendgericht, Amtsgerichte Abt 116,119,121,122,123a,123b,126,127,128,129, 130, Amtsgerichte Registerzeichen DS, LS, OWI, Amtsgerichte Abt 333,334,335, Amtsgerichte Abt 831,832,833,834, Amtsgerichte Abt 520, 521, Amtsgerichte Abt 418,419,419a Amtsgerichte Abt 659,660,662,664, Amtsgerichte Abt 930,931,932,933,934, Amtsgerichte Abt 721,722,723,724, Amtsgerichte

Letzte Aktualisierung: 24.04.2025