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Behörde für Inneres und Sport

Aufenthaltsstatus bei Verlust des Nationalpasses, Zentrale Ausländerbehörde

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Beschreibung der Leistung

Grundsätzliche ist die Botschaft/Konsulat für die Ausstellung der Pässe zuständig. Die Neuausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust / Diebstahl des Passes anzuzeigen. Dort erhalten Sie eine -Bescheinigung über abhandengekommene Ausweispapiere- (auf Wunsch auch mit Passbild). Diese wird i.d.R. von der Botschaft / dem Konsulat verlangt.

Der Diebstahl des Passes ist zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen.

Nach Erhalt des neuen Passes ist erneut die Ausländerdienststelle aufzusuchen, um den neuen Aufenthaltstitel zu beantragen.

Wird der Pass wiedergefunden ist die zuständige Ausländerdienststelle umgehend zu informieren.

 

Informationen

Voraussetzungen

Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Vorhandene Dokumente, möglichst mit Foto zum Beispiel Personalausweis
  • andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität
  • ein biometrisches Passbild
  • bei Diebstahl zusätzlich die Diebstahlsanzeige von der Polizei

Zu Beachten

Das Einwohner-Zentralamt Hamburg ist nur zuständig für diese Dienstleistung, wenn dort bereits ein Pass vorgelegt wurde und der Passinhaber in Verbindung mit diesem Pass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (5) AufenthG erhalten hat und diese weniger als 18 Monate besitzt.

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2024