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Drohnen, Kenntnisnachweis

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Beschreibung der Leistung

Die neue Drohnen-Verordnung ist am 07.04.2017 in Kraft getreten. Sie umfasst umfangreiche Regelungen und Vorschriften zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten (Drohnen und Multikoptern).  Die Regeln hinsichtlich Kennzeichnungspflicht sowie die Pflicht zum Kenntnisnachweis gelten ab dem 01. Oktober 2017.

Ein Überblick über die wichtigsten Regeln hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegeben (s. unter Links). 

 

Informationen

Gebühren

Die zu erhebenden Gebühren für die Abnahme der Prüfung und deren Bescheinigung sind anerkannten Stellen freigestellt. Für die Einweisung in einem beauftragten Verband oder deren Vereinen ist eine Gebühr von 25 Euro festgelegt.

Rechtsgrundlage

Drohnen-Verordnung, siehe unter Links.

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Letzte Aktualisierung: 13.02.2025