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Zweitpass beantragen

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Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen in bestimmten Fällen ein zweiter Reisepass ausgestellt werden.

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Beschreibung der Leistung

In der Regel darf jede Person nur einen gültigen Reisepass besitzen.

Sofern Sie einen nachvollziehbaren und wichtigen Grund benennen können, der belegt, dass Sie zwei Pässe benötigen, kann Ihnen ein Zweitpass ausgestellt werden. Dies kann der Fall sein, wenn

  • Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen Zweitpass benötigen.
  • Sie in ein Land reisen und Ihnen wahrscheinlich die Einreise verweigert wird, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits einen gültigen Reisepass.
  • Sie können einen wichtigen Grund nennen aus dem Sie einen Zweitpass benötigen.
  • Ihre Begründung erfüllt die rechtlichen Vorgaben.
  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft.   
  • Sie sind persönlich anwesend.

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto (Ein Fotoautomat ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Der Fotoautomat ist nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern geeignet.)
  • Nachweis über die Notwendigkeit eines Zweitpasses (zum Beispiel Bescheinigung des Arbeitgebers über häufige Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder)
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis

Zu Beachten

Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die Tatsache, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist, reichen nicht aus, um einen Zweitpass zu erhalten. 

Auch wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen. 

Fristen

Gültigkeitsdauer: 6 Jahre

Verfahrensablauf

   - Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.

  • Sie erscheinen persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der notwendigen Unterlagen den Zweitpass.
  • Die Fingerabdrücke Ihrer Zeigefinger werden eingescannt und elektronisch gespeichert.
  • Der Zweitpass wird bei einer externen Stelle für Sie bestellt.
  • Sie erhalten einen Abholschein, mit dem Sie den Zweitpass abholen können.
  • Sie zahlen die Gebühren.
  • Über den QR-Code auf dem Abholschein informieren Sie sich, wann Ihr Zweitpass abholbereit ist.
  • Sie oder eine von Ihnen bevollmächtige Person holt den Zweitpass ab.

Dauer

Die Antragstellung dauert circa 15 Minuten. 

Circa 4 bis 6 Wochen nach der Antragstellung holen Sie Ihren Zweitpass bei der Stelle ab, bei der Sie ihn beantragt haben. 

Circa 3 bis 5 Werktage nach der Antragstellung holen Sie Ihren Expresszweitpass bei der Stelle ab, bei der Sie ihn beantragt haben.

Gebühren


  • 37,50 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • 70,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren




Mögliche Zusatzgebühren:

  • 22,00 EUR für einen Zweitpass mit 48 Seiten

  • 32,00 EUR für einen Zweitpass im Express-Verfahren

Rechtsbehelf


  • Beschwerde

  • Widerspruch

Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/index.html



Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm



§ 15 Passverordnung (PassV)

https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/index.html

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Letzte Aktualisierung: 12.11.2024