Voraussetzungen
Eine Sondernutzungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn
- Erholungssuchende nicht unzumutbar beeinträchtigt werden
- eine Vereinbarkeit mit den örtlichen Gegebenheiten (anstehende Bau- und Pflegemaßnahmen, Flächeneigenschaften, Gartendenkmalschutz, Belange behinderter Menschen und angrenzender Nachbarschaft usw.) gegeben sind
- Schutzgebote des Bundesnaturschutzgesetzes nicht entgegen stehen
- die Nutzung sich nicht negativ auf die jeweilige Grün- und Erholungsanlage auswirkt
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Benötigte Unterlagen
Antragstellung kann formlos erfolgen; Skizze mit Angaben der Maße erforderlich.