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Sondernutzungen in Grünanlagen, Bauen

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Beschreibung der Leistung

Die Benutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Ausnahme von den Verboten zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen dar und erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen Baustelleneinrichtungen und Aufgrabungen in Grün- und Erholungsanlagen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Eine Sondernutzungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn

  • Erholungssuchende nicht unzumutbar beeinträchtigt werden
  • eine Vereinbarkeit mit den örtlichen Gegebenheiten (anstehende Bau- und Pflegemaßnahmen, Flächeneigenschaften, Gartendenkmalschutz, Belange behinderter Menschen und angrenzender Nachbarschaft usw.) gegeben sind
  • Schutzgebote des Bundesnaturschutzgesetzes nicht entgegen stehen
  • die Nutzung sich nicht negativ auf die jeweilige Grün- und Erholungsanlage auswirkt

Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.

Benötigte Unterlagen

Antragstellung kann formlos erfolgen; Skizze mit Angaben der Maße erforderlich.

Dauer

Mindestens 6 Wochen

Gebühren

Je nach Art der Nutzungen unterschiedlich; Mindestgebühr 53,60 Euro.

Rechtsgrundlage

§ 4 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Baustelleneinrichtungen Containeraufstellung

Letzte Aktualisierung: 13.12.2024