Hamburg.deHamburg ServiceDrehgenehmigungen auf öffentlichen Flächen

Drehgenehmigungen auf öffentlichen Flächen

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Beschreibung der Leistung

Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt die Inanspruchnahme von öffentlichen Wegeflächen für Film- und Fotoaufnahmen

 

Informationen

Voraussetzungen

Voraussetzungen des § 19 Abs. 1, Satz 4 Hamburgisches Wegegesetz müssen vorliegen:

  •  Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine  unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
  •  Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauch oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
  •  Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Be-lange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.

Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.

Benötigte Unterlagen

Antragstellung kann formlos erfolgen

Dauer

Bearbeitungsdauer mindestens 1 Woche für Fotoaufnahmen, mindestens 2 Wochen für Filmaufnahmen

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 16.09.2024