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Sondernutzungserlaubnis für private Leitungsverlegung im öffentlichen Raum beantragen

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Wenn Sie im öffentlichen Raum unterirdisch Leitungen verlegen wollen und kein Leitungsträger sind, benötigen Sie vorab eine Sondernutzungserlaubnis.
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Beschreibung der Leistung

Straßen, Wege oder öffentliche Plätze sind in der Regel der Öffentlichkeit und dem Gemeingebrauch gewidmet. Wenn Sie unter öffentlichen Flächen Leitungen verlegen, die privaten Zwecken dienen sollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Behörde beantragen. Beispiele für eine Sondernutzung sind:

  • Das Verlegen von Blitzschutzleitungen
  • Das Verlegen von Leitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Der Raum ist für zukünftige Nutzungen freizuhalten. Es muss eine besondere Notwendigkeit (Härtefall) für die Notwendigkeit der Leitungsverlegung bestehen.
  • Sie dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht einschränken.
  • Sie dürfen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig beeinflussen.
  • Sie dürfen den Gemeingebrauch durch Passanten nicht unverhältnismäßig beeinflussen.
  • Sie dürfen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig stark beeinflussen oder abnutzen.
  • Sie dürfen öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig einschränken.
  • Sie dürfen öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig einschränken.
  • Über die Verhältnismäßigkeit entscheidet die zuständige Behörde im eigenen Ermessen.

Benötigte Unterlagen

Unterlagen, die die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

Zu Beachten

Die Verlegung privater Leitungen in öffentlichem Straßengrund ist nur zum Zwecke der öffentlichen Versorgung zulässig.

Fristen

Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Dokumente bei Ihnen nach.
  • Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid und zahlen die Gebühren.

Dauer

Mindestens 6 Wochen

Gebühren

Die jeweiligen Gebühren hängen von Art, Umfang und Ort der Sondernutzung ab.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV5P19

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 08.12.2024