Beschreibung der Leistung
Straßen, Wege oder öffentliche Plätze sind in der Regel der Öffentlichkeit und dem Gemeingebrauch gewidmet. Wenn Sie unter öffentlichen Flächen Leitungen verlegen, die privaten Zwecken dienen sollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Behörde beantragen. Beispiele für eine Sondernutzung sind:
- Das Verlegen von Blitzschutzleitungen
- Das Verlegen von Leitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen