Verfahrensablauf
Apostillen / Legalisationen können Sie durch einen Antrag schriftlich beantragen
- Zuerst füllen Sie einen formlosen Antrag aus
- Sie reichen den Antrag mit dem entsprechenden Dokument im Original beim Amtsgericht Hamburg ein und geben an, für welches Land die Apostille beziehungsweise Vorbeglaubigung benötigt wird. Rücksendeanschrift und ggfls. Telefonnummer sind für eventuelle Rückfragen erforderlich.
- Das Amtsgericht Hamburg prüft den Antrag und die erforderlichen Unterlagen und entscheidet, ob die Beglaubigung ausgestellt werden kann
- Wird der Antrag positiv beschieden, entstehen Ihnen Kosten für die Ausstellung der Beglaubigung
- Sie erhalten im Anschluss eine Rechnung. Die Kosten für die Ausstellung der Beglaubigung richten sich nach der Kostenverordnung
Dauer
Die Bearbeitungszeit beträgt zwei Werktage. Bei persönlichem Erscheinen ist eine sofortige Mitnahme möglich.
Gebühren
Für Bescheinigungen von amtlichen Unterschriften auf Urkunden der hamburgischen Amtsgerichte, wie zum Beispiel Handelsregisterauszüge, Scheidungsurteile und Erbscheine, wird pro Urkunde eine Festgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.