Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Zahlungen in der Zahlstelle sind nur in Form von Barzahlungen oder per EC-Karten möglich. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich. Bei Klageinreichung an die Gerichte können vorab Verrechnungsschecks mit beigefügt werden. Die gemeinsame Annahmestelle oder die zuständige Abteilung leitet die Schecks an die Justizkasse zur Einziehung weiter. Im Anschluss schickt die Justizkasse die entsprechende Zahlungsanzeige an die jeweilige Abteilung zurück.
Die Zahlstelle des Amtsgerichts Hamburg-Mitte ist zuständig für alle ordentlichen Gerichte:
- Amtsgericht
- Landgericht
- Hans. Oberlandesgericht
- Staatsanwaltschaft Hamburg.
- Einzahlungen für die Staatsanwaltschaft Hamburg können unabhängig vom Wohnort in der
Zahlstelle des Amtsgerichts Hamburg-Mitte, Sievekingplatz 1, erfolgen (es sind nur Barzahlung
und EC-Kartenzahlung möglich!).
- Man erhält eine Quittung über die Bareinzahlung.
- Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail
ist nicht möglich.
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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024