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Amtsgericht Hamburg, Zentralverwaltung

Amtsgericht, Zahlstelle

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Informationen

Zu Beachten

Zahlungen in der Zahlstelle sind nur in Form von Barzahlungen oder per EC-Karten möglich. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich. Bei Klageinreichung an die Gerichte können vorab Verrechnungsschecks mit beigefügt werden. Die gemeinsame Annahmestelle oder die zuständige Abteilung leitet die Schecks an die Justizkasse zur Einziehung weiter. Im Anschluss schickt die Justizkasse die entsprechende Zahlungsanzeige an die jeweilige Abteilung zurück.
 

Die Zahlstelle des Amtsgerichts Hamburg-Mitte ist zuständig für alle ordentlichen Gerichte:

  • Amtsgericht
  • Landgericht
  • Hans. Oberlandesgericht
  • Staatsanwaltschaft Hamburg.

- Einzahlungen für die Staatsanwaltschaft Hamburg können unabhängig vom Wohnort in der
  Zahlstelle des Amtsgerichts Hamburg-Mitte, Sievekingplatz 1, erfolgen (es sind nur Barzahlung
  und EC-Kartenzahlung möglich!).
- Man erhält eine Quittung über die Bareinzahlung.
- Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail
  ist nicht möglich.

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg, Zentralverwaltung

Mo-Do 8-12 Uhr u 13-15 Uhr, Fr 8-12 Uhr u 13-14 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein anderes als das hier ausgespielte Gericht für Ihren Fall zuständig sein kann.

Außerhalb der Dienstzeiten der Gemeinsamen Annahmestelle (Mo-Fr 6.15 bis 13.00 Uhr) steht ein Briefkasten zur Verfügung. Dieser befindet sich an einer der Türen am Haupteingang zum Ziviljustizgebäude und ist nur für Post an das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg vorgesehen. Zum Dienstschluss der Annahmestelle um 13 Uhr wird der Briefkasten geöffnet. Durch eine Zeitschaltuhr im Briefkasten fällt um 0.00 Uhr automatisch eine Trennklappe. Am nächsten Arbeitstag wird der Briefkasten geleert und der Inhalt mit entsprechenden Eingangsstempeln versehen.

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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024