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Beratung zur Freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland in Anspruch nehmen

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Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen, können Sie sich zum Thema freiwillige Rückkehr beraten lassen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, organisatorische und finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Sie können sich zum Thema freiwillige Rückkehr kostenlos beraten lassen. Die Beratung hat keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren und verpflichtet Sie zu nichts. So können Sie gut informiert und sicher die beste Entscheidung fällen.

Wenn Sie sich dazu entscheiden sollten, in Ihr Heimatland zurückzukehren, hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater beziehungsweise Ihre persönliche Beraterin bei der Organisation und Planung Ihrer Rückreise. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie Geld- und Sachleistungen erhalten (Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten, Starthilfen).

In einigen Herkunftsländern gibt es außerdem Reintegrationsprojekte, die Sie abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen vor Ort beim Aufbau einer neuen Existenz unterstützen. Informationen dazu bekommen Sie während der Beratung.

 

Informationen

Voraussetzungen

Für die Beratung gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Die Beratung ist zum Beispiel auch dann möglich, wenn Sie noch gar keinen Asylantrag gestellt haben.

Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Punkte:

  • Sie befinden sich im Asylverfahren.
  • Ihr Asylantrag wurde abgelehnt und Sie sind ausreisepflichtig.
  • Sie sind asylberechtigt oder besitzen eine Duldung.
  • Ihnen wurde der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt.

Benötigte Unterlagen

Zur Erstberatung sind keine Unterlagen erforderlich. Welche Unterlagen im Verlauf der Beratung erforderlich sein werden, erfahren Sie bei Ihrem Beratungstermin.

Zu Beachten

In Hamburg können Sie frei zwischen verschiedenen Beratungsstellen wählen: Eine Rückkehrberatung ist möglich

  • bei der Zentralen Ausländerbehörde, Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg 
    • Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 - 13 Uhr
  • bei der Rückkehrberatung im Ankunftszentrum, Bargkoppelweg 60, 22145 Hamburg
    • Öffnungszeiten: Montag - Freitag jeweils 9 - 15 Uhr
  • Im Flüchtlingszentrum Hamburg, Adenauerallee 10, 20097 Hamburg
    • Öffnungszeiten: Montag - Freitag jeweils 9 - 13 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich 15 - 17 Uhr

Rufnummer und E-Mail Adresse für Rückfragen anderer Behörden (zum Beispiel Ausländerabteilung):
Tel.: +49 40 428 39 - 4115 oder - 4325 
E-Mail: rueckkehrberatung@amtfuermigration.hamburg.de

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen persönlichen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie erhalten eine unverbindliche Beratung.
  • Wenn Sie sich dazu entscheiden, in Ihr Heimatland zurückzukehren, folgt die Antragstellung.
  • Wird über den Antrag positiv entschieden, organisieren Sie zusammen mit Ihrem Berater beziehungsweise Ihrer Beraterin Ihre Rückreise und Ankunft in Ihrem Heimatland.
  • Nach Ihrer Ankunft bekommen Sie abhängig vom Land und von Ihren persönlichen Bedürfnissen weitere Unterstützung. 

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

REAG-/GARP-Programm

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2024