Beschreibung der Leistung
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt auch das Aufstellen von Blumenkübeln.
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt auch das Aufstellen von Blumenkübeln.
Voraussetzungen des § 19 Abs. 1, Satz 4 Hamburgisches Wegegesetz müssen vorliegen:
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Antragstellung kann formlos erfolgen. Skizze mit Angaben der Maße erforderlich. Anliegendes Antragsformular ist hilfreich (siehe link).
Bearbeitungsdauer mindestens 4 Wochen
gebührenfrei
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz
Suchwörter: Pflanzkübel
Letzte Aktualisierung: 03.11.2024