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Einkommensteuererklärung, Belegvorhaltepflicht

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Beschreibung der Leistung

Mit der Steuererklärung müssen grundsätzlich keine Belege oder separate Aufstellungen eingereicht werden. Die Belege müssen allerdings für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes aufbewahrt werden.
Sind beispielsweise Aufwendungen erstmals entstanden, kann die Vorlage von Belegen für die Bearbeitung der Steuererklärung erforderlich sein. In solchen Fällen fordert das Finanzamt die Belege an.
Die Belegvorhaltepflicht gilt ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017.

 

 

Informationen

Zu Beachten

Belege sind mit der Einkommensteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Vordrucken und Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Im Übrigen müssen die Belege aufbewahrt werden (Belegvorhaltepflicht) und nur auf Anforderung des Finanzamts eingereicht werden.
Belege können grundsätzlich per Post, per E-Mail, per Fax oder durch persönliche Abgabe im Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabe von Originalbelegen ist in der Regel nicht erforderlich.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016  (BGBl. I S. 1679)

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Letzte Aktualisierung: 13.10.2024