Voraussetzungen
Der Abfallbeauftragte / Die Abfallbeauftragte muss folgende Nachweise im Vorfeld der Bestellung erbringen:
- berufliche Qualifikation
- min. einjährige praktische Tätigkeit
- regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen
- Zuverlässigkeit
Benötigte Unterlagen
- Unterlagen zum Nachweis der Fachkunde. Näheres hierzu ist in § 9 AbfBeauftrV zu finden. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ein Nachweis der beruflichen Qualifikation
- ein Nachweis über die einjährige praktische Tätigkeit sowie
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem zuletzt besuchten anerkannten Lehrgang für Abfallbeauftragte
- Unterlagen, die die Zuverlässigkeit bestätigen. Hierfür ist ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als sechs Monate, einzureichen (§ 8 AbfBeauftrV).
Zu Beachten
Pflichten und Rechte eines Abfallbeauftragten
Die Grundlagen für einen Abfallbeauftragen sind in § 59 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) geregelt, die Rechte und Pflichten ergeben sich aus § 60 KrWG.
Zu den Aufgaben eines Abfallbeauftragten gehört es, die Art und Beschaffenheit der anfallenden Abfälle und deren Weg von der Entstehung bis zur Entsorgung zu überwachen. Er kontrolliert im Unternehmen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen.
Zu diesen Pflichten kommen aber auch diverse Rechte. Beispielsweise hat der Abfallbeauftragte ein Vortragsrecht bei der Geschäftsleitung, er hat ein Recht auf Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben und ihm ist die Teilnahme an notwendigen Schulungen zu ermöglichen.
Fristen
Ein Abfallbeauftragter muss alle zwei Jahre einen entsprechenden anerkannten Lehrgang besuchen.